Hamburg setzt ersten Öffnungsschritt um

Auf Grundlage der fachlichen Einschätzungen und Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung können einige Schutzmaßnahmen nun entfallen. Im Folgenden geben wir einen Überblick zu den Lockerungen, die unser Viertel betreffen.

Gastronomie

Es entfällt die Sperrstunde und die Innen- und Außengastronomie kann somit nach 23 Uhr geöffnet bleiben und auch Alkohol darf konsumiert werden (§ 15).

Einzelhandel

Die Abschaffung von 2G im Einzelhandel ist in Hamburg ja bereits umgesetzt worden. Nun entfällt zudem die Flächenbegrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter für Supermärkte, Drogerien etc.. Weiterhin entfällt das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr (§ 13 Abs. 5). Es bleibt jedoch dabei, dass keine offenen Getränke zum Mitnehmen verkauft werden dürfen.

FFP2

Das Tragen einer FFP2-Maske für alle Besucherinnen und Besucher im Einzelhandel ab 14 Jahren ist Pflicht geworden (ab 6 Jahren ist eine medizinische Maske vorgeschrieben).

Die neuen Regelungen der Eindämmungsverordnung treten am Samstag, 19. Februar, in Kraft und weitere Öffnungsschritte sollen bundesweit zum 4. März erfolgen.

Wir freuen uns sehr, euch im Passagenviertel begrüßen zu dürfen!