Allgemeine Teilnahmebedingungen für Online-Gewinnspiele

§ 1 Teilnahmezeitraum

(1) Der Teilnahmezeitraum des Gewinnspiels (nachfolgend „Aktionszeitraum“) wird bei jedem Gewinnspiel durch den ersten Post mitgeteilt. Das Gewinnspiel beginnt mit dem ersten Post auf Instagram und endet am genannten Datum um 23:59 Uhr (a) oder 12 Uhr (b). Diese Angabe wird ebenfalls durch den ersten Post bekannt gegeben.

(2) Der Gewinn hängt vom Gewinnspiel ab. Der Gewinn wird in Abstimmung mit dem Kooperationspartner vor dem Beginn des Gewinnspiels festgelegt. Der Gewinn besteht daraus, entweder (a) einen Gutschein für den genannten Store im Passagenviertel, oder (b) ein einmaliges Geschenk passend zur Aktion zu gewinnen. Das BID Passagenviertel entscheidet vor dem Beginn der Aktion, um welchen Gewinn es sich handelt. Der Wert des Gutscheines oder das Geschenkes können nicht ausgezahlt werden. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit an dem im Anschreiben genannten Datum. Der Anspruch auf den Gewinn oder den Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. BID Passagenviertel wird mit der Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(3) Die Gewinnerinnen werden von einer vom Veranstalter BID Passagenviertel eingesetzten Jury nach freiem Ermessen gekürt.

(4) Gewinnen kann nur, wer im genannten Aktionszeitraum den Teilnahme-Aufruf auf Instagram oder Facebook kommentiert oder weitere genannte Maßnahmen wie bspw. das Posten eines Fotos durchgeführt hat. Außerdem muss der Teilnehmer entweder die Facebook-Seite mit „gefällt mir“ markieren oder der Instagram-Seite folgen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Kommentare, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder das BID Passagenviertel noch Instagram noch die Kooperationspartner verantwortlich.

(5) BID Passagenviertel haftet nicht für den Ausfall des Sponsors (etwa aufgrund von Insolvenz) und die sich daraus ergebenden Folgen für das Gewinnspiel.

(6) Veranstalter des Gewinnspiels ist der Aufgabenträger des BID Passagenviertels, die Zum Felde BID Projektgesellschaft mbH.

(7) Das BID Passagenviertel behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

(8) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

§ 2 Teilnehmer/innen

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausdrücklich ausgenommen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.

(2) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.

(3) Soweit das Gewinnspiel direkt auf Facebook (und Instagram) veranstaltet wird, werden die Gewinner nach Beendigung des Gewinnspiels seitens des Veranstalters benachrichtigt.

Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung mit einer Direktnachricht, mit seinem richtigen Namen, Geburtsdatum und Adresse per Antwort auf die private Nachricht vom BID Passagenviertel melden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.